Information der Treuhandgesellschaften – Risiken durch institutionelle Investoren

Erstmals wenden wir uns als Ihre Treuhandgesellschaften mit einem gemeinsamen Schreiben an Sie. Unser Ziel als Treuhänder ist es, Sie weiterhin aktiv bei der Wahrung Ihrer Rechte zu unterstützen. Zu uns gehören:

  • HBS Vermögensverwaltungs GmbH für die Leonidas-Fonds 4, 5, 6, 7, 8, 10 und 11,
  • Leonidas Treuhand GmbH für die Leonidas-Fonds 12, 13, 14 und 17,
  • Leonidas Treuhand & Anlegerverwaltungs GmbH für den Leonidas-Fonds 18.

Zusammen mit Ihnen und der Interessengemeinschaft Leonidas (IG-Leo) konnten wir seit März 2023 die Adverto-Gesellschaften mit Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen als neue Geschäftsführer in 12 von 16 Leonidas-Fonds einsetzen. Die Anlegerverwaltung wird durch die Leonidas Treuhand & Anlegerverwaltungs GmbH, Herrn René Schnitzer, für alle Fonds ab Leonidas 4 wahrgenommen.

Fortschritte und Herausforderungen – Bewertung der Fonds-Anteile

Die neue Geschäftsführung hat sich mit viel Zeit und Expertise intensiv der Aufarbeitung der Vergangenheit und der Neuausrichtung der Fonds gewidmet. In den nun bevorstehenden Gesellschafterversammlungen, zu welchen Sie gerade Einladungen erhalten sollten, wird diese erstmals in der Geschichte der Fonds Liquiditätspläne vorlegen können. Dazu gehört auch eine Bewertungen Ihrer Fondsanteile, welche einen eigenständigen Tagesordnungspunkt darstellen wird. Das jahrelange Missmanagement durch die früheren Verantwortlichen Grieseler und Schamberger sowie der Übernahme durch die HTB-Gruppe ab 2021, müssen bei der diesen jährigen Bewertung noch berücksichtigt werden. Aus diesem Grund haben sowohl die Geschäftsführung als auch die IG-Leo verkaufswilligen Anlegern empfohlen, die durchzuführende Umstrukturierung und Konsolidierung möglichst abzuwarten. Erst wenn diese Maßnahmen weitestgehend oder ganz abgeschlossen sind, zeichnet sich ein klareres (und hoffentlich besseres) Bild, welcher Wert den Leonidas-Fondsanteilen beizumessen ist.

Risiken durch institutionelle Investoren – Zwei Vorschläge von Gegenmaßnahmen durch Treuhandgesellschaften

Eine solche Bewertung birgt die Gefahr, dass professionelle Investoren, wie Zweitmarktfonds, die Gunst der Stunde nutzen und Anteile zu unterbewerteten Preisen ankaufen. Ein solches Szenario könnte, eine entsprechende Anzahl von Ankäufen vorausgesetzt, die Stimmrechte der in den Fonds verbleibenden Kleinanleger gefährden und Machtmissbrauch zu deren Nachteil ermöglichen. Denkbare Szenarien reichen von schädlichen Ausschüttungen bis hin zur Absetzung der neuen Geschäftsführer und dem Verkauf von Solar- und Windparks zu anlegerfeindlichen Konditionen.
Um dem entgegenzuwirken, haben wir Treuhandgesellschaften gemeinsam mit der Geschäftsführung beraten und unter Einbeziehung von Juristen zwei Maßnahmenvorschläge erarbeitet:

  1. Begrenzung der Stimmrechte institutioneller Großanleger (ohne Einschränkung aktueller Anleger).
  2. Einführung eines Vorkaufsrechts innerhalb der Fonds.

Beide Vorschläge sind bereits in vielen anderen Nicht-Leonidas-Fonds der Regelzustand. Die Begrenzung des Stimmrechts würde der Höhe nach dabei keinen bereits investierten Anleger betreffen, sondern nur potentielle Großankäufer.Durch die Begrenzung der Stimmen wird lediglich sichergestellt, dass die Kontrolle über den Fonds in den Händen einer breiten Anlegerbasis bleibt und nicht von wenigen Großanlegern dominiert wird. Also genau die Kontrolle durch die Anleger selbst, die wir seit drei Jahren mit der Absetzung von Grieseler/Schamberger und dann der HTB zusammen mit Ihnen erstritten haben. Unser Vorschlag hierzu wird bereits in den ersten Versammlungen im November diskutiert und zur Abstimmung gestellt werden. Alle drei Treuhandgesellschaften unterstützen diesen Vorschlag uneingeschränkt.

Über das Vorkaufsrecht soll vor einer etwaigen Einführung und Ausarbeitung zunächst mit Ihnen als Anlegern offen diskutiert werden. Der Antrag auf ein Vorkaufsrecht ist daher auch bewusst lediglich als Prüfungsauftrag an die Geschäftsführung formuliert. Dieser Prüfungsauftrag schadet keinem Anleger und dient dazu, neben einer sinnvollen Stimmrechtsbeschränkung eine weitere Option zu evaluieren. Hier stehen ganz unterschiedliche Ansätze zur Wahl, wie etwa ein Vorkaufsrecht für bestehende Anleger, den Fonds selbst oder die Treuhandgesellschaften. Das Vorkaufsrecht gibt den veräußernwilligen Anlegern die Möglichkeit, ihre Beteiligung zu verkaufen, während die übrigen Anleger bei Ausübung eines solchen Vorkaufsrechts keine Veränderungen im Gesellschafterkreis befürchten müssen.

Plattform für Fondsanteilshandel

Daneben haben die Geschäftsführung und die Anlegerverwaltung, in Absprache mit den weiteren Treuhandgesellschaften und den Beiräten, beschlossen, dass Ihnen die Anlegerverwaltung innerhalb des Anlegerportals eine eigene Plattform zum Handel Ihrer Leonidas-Fondsanteile zur Verfügung stellen wird, über die Sie Fondsanteile flexibel, transparent und möglichst gebührenfrei untereinander handeln können. Ziel ist es, Ihnen kostengünstige Transaktionen zu ermöglichen. Derzeit werden die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen hierfür geprüft und geschaffen.

Um die Plattform optimal auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden, können Sie uns gerne Ihre Erwartungen an eine solche Plattform mitteilen. Ihre Rückmeldungen helfen uns, eine benutzerfreundliche und passgenaues Lösung für Sie als Anleger zu entwickeln.

Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere gemeinsame Anlegerverwaltung oder auch Ihre Treuhandgesellschaft individuell jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Bleisteiner
Geschäftsführer
HBS Vermögensverwaltungs GmbH

Max-Robert Hug
Geschäftsführer
Leonidas Treuhand GmbH

René Schnitzer
Geschäftsführer
Leonidas Treuhand & Anlegerverwaltungs GmbH