Aktuelle Information der Adverto-Geschäftsführung

Folgende Mitteilung der Adverto-Geschäftsführung möchten wir gerne mit Ihnen teilen:

Wir geben Ihnen heute zusätzlich einen kleinen, aber genaueren Einblick in das, was uns beim Umdrehen großer und kleiner Steine der Grieseler/Schamberger-Ära aufgefallen ist.

Voilà:

Die Windkraft-Turbinen stehen auf Grünflächen. Auch die Solar-Panele stehen auf Grünflächen bzw. liegen auf Dächern von Bauten, die zum Teil auf Grünflächen stehen. All die Grünflächen müssen für den reibungslosen Betrieb der Anlagen regelmäßig gemäht werden. Frau Grieseler und Herr Schamberger waren über viele Jahre als Geschäftsführer verantwortlich, dass diese Mähaufgabe erledigt wird. Insbesondere Frau Grieseler hat das auf eine bemerkenswerte Art getan. Nämlich wie folgt:

Die von Frau Grieseler geführte jeweilige Projektgesellschaft (Wind-/Solarparkbetreiber) vergibt den Mähauftrag an einen Dienstleister. Das verstehen wir. Denn Frau Grieseler setzt sich nicht selbst auf den Mähtraktor. Vielmehr gibt es professionelle Unternehmen, die hierauf spezialisiert sind.

Allerdings: Bei der Vergabe des Mähauftrags durch die Projektgesellschaft erfolgte keine Ausschreibung. Stattdessen ist der Dienstleister, an den sich die Projektgesellschaft hierfür wendet, in aller Regel die Leonidas Optima GmbH (Leonidas Optima). Diese Gesellschaft gehört Frau Antje Grieseler und ihrem Ehemann Guntram Grieseler. Herr und Frau Grieseler sind zugleich auch Geschäftsführer der Leonidas Optima. Faktisch vergibt Frau Grieseler den Mähauftrag konkurrenzlos an sich selbst.

Das Mähen betrifft mindestens 14 Projektgesellschaften. Plangemäß gemäht wird in der Regel je Windpark viermal im Jahr. Bei den Solarparks ist der Arbeitsturnus vegetationsbedingt. Jährlich sind es mindestens 40 durchzuführende Mähaufträge.

Allerdings mäht die Leonidas Optima gar nicht selbst. Stattdessen delegiert die Leonidas Optima – wie von vornherein geplant – den Mähauftrag weiter zu einem Subunternehmer. Frau Grieseler und ihr Ehemann entscheiden, zu welchen Bedingungen (Vergütung) der Subunternehmer arbeitet.

Der Subunternehmer ist in der ganz überwiegenden Anzahl von Fällen die Firma SUNSTAR. Für die Firma SUNSTAR ist es egal, ob sie den Mähvertrag mit der Leonidas Optima schließt oder mit der Projektgesellschaft direkt schließen würde. Die Firma SUNSTAR verlangt den Preis, den sie aushandelt. Das wäre nicht anders, wenn die Leonidas Optima nicht dazwischengeschaltet wäre.

Die Bedingungen (Vergütung) zwischen der Projektgesellschaft und der Leonidas Optima legt „Grieseler“ im Insichgeschäft fest. Die Bedingungen (Vergütung) zwischen Leonidas Optima und SUNSTAR richten sich nach Verhandlungen mit Marktbalance (Angebot und Nachfrage). Man beachte: SUNSTAR hat keinen Einblick, welche Bedingungen (Vergütung) zwischen Projektgesellschaft und Leonidas Optima gelten.

Die Delegation vollzieht sich wie folgt: Leonidas Optima schickt an SUNSTAR jedes Jahr vor dem Frühling eine E-Mail mit einer Liste von Mähflächen und einem benannten Mähtag jeweils im April, Juni, Juli und September (wobei die Tage nicht fix, sondern ausdrücklich zu gegebener Zeit wetterabhängig anzupassen sind). Diese Darstellung ist sehr kurz, höchst simpel und sieht für alle Projektgesellschaften in allen Jahren identisch aus. Das ist nicht verwunderlich: Es muss halt die Wiese immer wieder mal gemäht werden.

Zwar könnte man immerhin daran denken, die Leonidas Optima müsse – angeblich – SUNSTAR bei der Ausführung der Arbeiten überwachen (Rasenmähen „überwachen“?). Allerdings gibt es keine Berichte der Leonidas Optima über die Erledigung der Mäharbeiten. Es gibt nur Berichte von SUNSTAR. Außerdem ist erstaunlich, dass bis 2021 sogar noch eine weitere „Grieseler-Firma“ mitverdient hat: Die Leonidas Wind SARL als technischer Betriebsführer wurde parallel zur Leonidas Optima auch noch vergütet für „Management der Grünpflege“.

Folgendes kommt – sogar wenn man die Leonidas Wind SARL noch außen vorlässt – schließlich beim „System Grieseler“ finanziell für die Projektgesellschaften heraus. Schauen wir exemplarisch die Tramomarina SNC an (gehört zu 81 % dem Fonds Leonidas XII und zu 19 % dem Fonds Leonidas XIV):

Für das Erledigen des dortigen Mähauftrags hat die Firma SUNSTAR im Jahr 2023 insgesamt netto EUR 3.400 abgerechnet. Darin ist – wie wir aus einem persönlichen Gespräch wissen – eine Gewinnmarge enthalten, die ausreicht, um

  1. Mähtraktoren und entsprechendes Gerät zu betreiben (was die Leonidas Optima nicht muss);
  2. Mähtraktoren von Projektgesellschaft zu Projektgesellschaft zu transportieren (was die Leonidas Optima nicht muss);
  3. einen Mitarbeiter anzustellen, der die Mäharbeiten mit durchführt (was die Leonidas Optima muss).

Während unter diesen Umständen die Firma SUNSTAR also EUR 3.400 (inklusive ausreichender Marge) in Rechnung stellt, berechnet die Leonidas Optima („Grieseler“) an die Tramomarina SNC hierfür einen Betrag von EUR 7.950 weiter. Das enthält ein Aufschlag von 133 %, ist also weit mehr als das Doppelte (Nettomarge für Leonidas Optima EUR 4.550).

Unsere Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Trüg (Fachanwalt für Strafrecht) hat ergeben, dass dies für Frau Grieseler, Herrn Schamberger und Herrn Grieseler einen Verdacht der Untreue (§ 266 StGB) begründet (als Täter gemäß § 25 Abs. 1 StGB bzw. als Gehilfe gemäß § 27 Abs. 1 StGB).

Zur vergleichenden Illustration mag man sich hypothetisch vorstellen: Man nehme an, die Tramomarina SNC würde einen VW Passat Kombi Diesel benötigen, der beim Händler EUR 35.000 kostet. Im „System Grieseler“ würde die Projektgesellschaft diesen Pkw nicht selbst beim Händler kaufen, sondern vorgeschaltet würde die Leonidas Optima den Pkw für EUR 35.000 einkaufen und ihn am gleichen Tag für EUR 80.000 an die Tramomarina SNC weiterverkaufen.

Es sind nicht immer 133 % Aufschlag. Die von uns identifizierten Aufschläge bewegen sich für z.B. die Tramomarina SNC zwischen 76 % und 133 %. Es geht für die Tramomarina SNC hinsichtlich Mährechnungen für den Zeitraum 2017 bis 2023 um einen „Grieseler“-günstigen Überhöhungsbetrag von knapp EUR 22.000 (SUNSTAR hat EUR 23.800 abgerechnet; Leonidas Optima hat EUR 45.798 weiterberechnet). Das ist ein durchschnittlicher Aufschlag von mehr als 92 % (also fast das Doppelte).

Man kann nun in den Blick nehmen, dass es nicht nur die vorstehend exemplarisch herausgegriffene Tramomarina SNC gibt. Vielmehr gibt es eine Vielzahl an Wind-/Solarparks, wo überall gemäht werden musste. Die zu mähende Fläche ist mehr oder weniger groß. Die von der Leonidas Optima beanspruchten Aufschläge sind nicht überall exakt gleich hoch. Indessen dürfte sich für Sie erhellen, wie das „System Grieseler“ funktioniert und in welche Größenordnung man über die Jahre sogar bei nur einzelnen Dienstleistungstypen, aber über die ganze Leonidas-Gruppe hinweg vorstoßen könnte.

Nicht zu übersehen ist, dass das Mähen von Grünflächen kein Ausbildungsberuf ist. Es ist eine notwendige, aber eher untergeordnete Arbeit von simpler Art. Die Grieseler/Schamberger-Firmen haben noch einige andere Verträge mit den Projektgesellschaften. Bei diesen weiteren Verträgen geht es um substanziellere und hochwertigere – kaufmännische oder technische – Managementaufgaben sowie merklich höhere Vergütungsvolumina. Im Hinblick auf dieses weitere Vertragsgeflecht wollen wir mit Blick auf das „System Grieseler“ an dieser Stelle noch keine Details zu einem bestehenden Verdacht schildern. Wir werten dazu die Beurteilung durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Trüg aus.

Was haben die scheinbar so beflissenen „Führungsfiguren“ Lesniczak, Hülk und Retsch für Sie als Anleger getan? Der HTB war all das hier Erläuterte – angeblich – nie aufgefallen? Indessen war nachweislich seit dem Herbst 2021 bereits in der Anlegerschaft über potenziell überhöhte Dienstleistungsvergütungen debattiert worden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Hartauer                     Hubertus Päffgen
Geschäftsführer                       Geschäftsführer

 

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