Folgende Mitteilung der Adverto-Geschäftsführung möchten wir gerne mit Ihnen teilen:
Im Newsletter Anfang Juni 2024 hatten wir in Bezug auf Frau Grieseler und Herrn Schamberger folgendes geschrieben:
„Denn entscheidend ist zunächst, dass beide angesichts der Abberufungen in den betreffenden SNCs keinen Einfluss mehr zulasten der Anleger ausüben können. Das war dann kurz vor den Abberufungen noch geschehen: Frau Grieseler hatte in der Ahnung, sie werde abberufen, in den letzten drei Tagen davor noch in augenscheinlich-hektischer Manier viel Geld an mittelbar sich selbst (= ihr gehörende Unternehmen) überwiesen, in jeweils kleineren Tranchen, die sich zusammen auf über EUR 100.000 summieren. Unsere Anwälte haben bereits die Prüfung hierzu aufgenommen.“
Frau Grieseler hat wegen dieser Passage ein gerichtliches Verfahren eingeleitet (Antrag auf einstweilige Verfügung). Die übrigen Aussagen in dem Newsletter hat sie nicht gerichtlich angegriffen.
Wir finden das Gerichtsverfahren bedauerlich. Zwar befinden sich in dem obigen Text Ungenauigkeiten. Das betrifft den Zeitraum, Geldbetrag bzw. Umstände der Überweisungen. Wir hatten aber vorprozessual eine Richtigstellung bereits angeboten.
Im Hinblick auf diese Unrichtigkeiten halten wir an dem bisherigen Text nicht fest und werden diese Fassung auch nicht weiterverbreiten.
Stattdessen teilen wir Ihnen dazu Folgendes mit:
Nach unseren bisher ermittelten Erkenntnissen und den vorläufigen Ergebnissen der Prüfung durch die Kanzlei TRÜG HABETHA gibt es durch Frau Grieseler bzw. Herrn Schamberger freigegebene, aber kritische Vergütungszahlungen an Dienstleister, an denen Frau Grieseler oder Herr Schamberger beteiligt sind.
Frau Grieseler und Herr Schamberger waren Geschäftsführer diverser französischer Betreibergesellschaften (SNCs) der Leonidas Wind- und Solarparks. Wir haben beide durch ein Anhörungsschreiben vom 06.05.2024 vorgewarnt, dass sie abberufen werden könnten, und haben sie aufgefordert, sich zu mehreren Vorwürfen zu äußern. Frau Grieseler und Herr Schamberger ahnten daher nicht nur, sondern wussten, dass eine Entscheidung über das Ende ihrer Geschäftsführungsbefugnis unmittelbar bevorstand.
Das Anhörungsschreiben enthält u.a. den Vorwurf, dass aufgrund verschiedener Dokumente der SNCs der Eindruck besteht, dass Frau Grieseler bzw. Herr Schamberger zahlreiche Dienstleistungen an Unternehmen (an denen sie selbst beteiligt sind) ausgelagert haben, ohne dass die Summe der Gegenleistungen im Interesse der SNC liegt, und dass sogar der Eindruck besteht, dass zulasten der SNCs mehrfach für eine Dienstleistung Vergütungen von solchen Unternehmen abgerechnet wurden. Frau Grieseler wusste daher, dass wir solche Zahlungen ganz oder der Höhe nach für sehr problematisch halten.
Dennoch hat Frau Grieseler neben sonstigen Rechnungsüberweisungen auch derartige Vergütungszahlungen für Dienstleistungen aus dem kritischen Vertragskomplex weiter freigegeben. Dabei geht es um die beiden Zahlungsläufe vom 14.05.2024 (Freigabe laut DATEV am 12.05.2024 durch Frau Grieseler) und vom 21.05.2024 (Freigabe laut DATEV am 20.05.2024 durch Frau Grieseler).
Während der letzten 13 Tagen vor der Abberufung – in der Ursprungsmeldung steht versehentlich „3 Tage“ – sind in den SNCs, auf die sich die jüngsten Abberufungen beziehen, mindestens EUR 93.567 an Grieseler/Schamberger-Firmen durch Frau Grieseler zur Zahlung freigegeben worden; bezogen auf alle Leonidas Fonds (außer I, II und XVI) sind es insofern mindestens EUR 130.912. Rechnet man noch hinzu, was in den Betreibergesellschaften der Fonds Leonidas I, II und XVI freigegeben/überwiesen wurde, sind diese Beträge noch höher.
Die einzelnen überwiesenen Rechnungsbeträge betrugen jeweils weniger als EUR 25.000. Bei Zahlungen von mehr als EUR 25.000 wäre unsere Zustimmung nötig gewesen. Daher konnten wir die einzelnen Zahlungen nicht jeweils bereits aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Kompetenzordnung von vornherein verhindern.
Frau Grieseler wendet im Gerichtsverfahren ein, sie selbst habe die Gelder nicht „überwiesen“, sondern habe Rechnungen zur „Überweisung freigegeben“ (das belegt aber, dass sie für die Veranlassung der Überweisungen verantwortlich ist). Die Überweisungen waren aus diesem Grund nicht so hoch wie die Freigaben. Wir hatten bei Frau Petra Hofmann (PRJMA) ein entsprechenden Zahlungsstopp versucht. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, haben wir dadurch knapp EUR 30.000, die bereits freigegeben waren, noch in den SNCs zurückhalten können.
Am 20.05.2024 hatte sich Frau Grieseler Zeit genommen, viele Überweisungen in vielen SNCs freizugeben. Ein für den 21.05.2024 angebotenes Gespräch zur Verdachtslage hat Frau Grieseler aber abgelehnt. Frau Grieseler hat dann noch ein zusätzlich für den 24.05.2024 angebotenes Gespräch zur Stellungnahme auch nicht angenommen. Für uns überraschend moniert Frau Grieseler, wir hätten ihr keine Gelegenheit gegeben, sich zu der von ihr behaupteten Ordnungsmäßigkeit jener Zahlungen zu erklären.
Zwar haben Frau Grieseler und Herr Schamberger durch Anwaltsschreiben die angesprochenen Abberufungsgründe zurückgewiesen. Eine stichhaltige Erläuterung, aufgrund welcher objektiven Anhaltspunkte die Vergütungen gegenüber den Grieseler/Schamberger-Firmen durch die SNCs angemessen und verdient sind, haben wir in diesen Anwaltsschreiben aber nicht gefunden.
Wir können nicht beurteilen, ob sich Frau Grieseler in den letzten zwei Amtswochen „hektisch“ um den Zahlungsverkehr gekümmert hat. Frau Grieseler hält die Vorgänge für reguläre Zahlungsläufe. Von Bedeutung erschien uns, auf den zeitlichen Zusammenhang mit den Abberufungen und die Kenntnis von der drohenden Abberufung aufmerksam zu machen.
Frau Grieseler betont, bei den Zahlungsfreigaben habe es sich um reine monatliche Routine gehandelt. Das ist nicht nachvollziehbar. Nachdem wir in den Anhörungsschreiben explizit darauf hingewiesen hatten, wie kritisch solche Zahlungen sind, konnte Frau Grieseler als Geschäftsführer die betreffenden Zahlungen nicht „routinemäßig“ weiterlaufen lassen. Die Situation hatte sich geändert, indem gegenüber Frau Grieseler im Weg von formale Anhörungsaufforderung durch den Gesellschafter und die Mitgeschäftsführer der Vorwurf erhoben worden war, dass die Verträge, auf denen diese Zahlungen beruhen, sehr kritisch zu sehen sind.
Wir meinen, dass es für Frau Grieseler im Interesse der Anleger verantwortungsvoll gewesen wäre, zunächst die (ggf. Nicht-)Abberufungsentscheidung abzuwarten und vor der Zahlungsfreigabe eine objektive und neutrale Prüfung sicherzustellen. Ein sorgfältiger Fremdgeschäftsführer, der selbst nicht gleichzeitig ein Interesse am Empfang des auszuzahlenden Geldes hatte, hätte unter den Umständen wohl kaum solche Zahlungen noch veranlasst, solange das Thema unbereinigt auf dem Tisch lag. Ohnehin gilt: Wenn es sich um berechtigte Ansprüche für voll erbrachte Dienste handelt, hätten nur wenig später ebenso gut die anderen vorhandenen Geschäftsführer die Zahlungen erledigen können.
Die anwaltliche Prüfung ist heute noch nicht ganz beendet. Es steht derzeit nicht fest, dass Frau Grieseler und Herr Schamberger Pflichten verletzt oder sich strafbar gemacht haben. Wenn die an die „eigenen“ Firmen geleisteten Zahlungen – wie Frau Grieseler es angibt – auf tatsächlich erbrachten und für die SNCs nützlichen Tätigkeiten beruhen sowie die berechnete Vergütung drittüblich angemessen ist, dann ist ein Verdacht gegen Frau Grieseler und Herrn Schamberger nicht gerechtfertigt. Was hier zutrifft, werden wir Ihnen hoffentlich demnächst berichten können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hartauer Hubertus Päffgen
Geschäftsführer Geschäftsführer
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