Monatliches Update Ihres Leonidas-Fondsmanagements September 2024

Folgende Mitteilung der Adverto-Geschäftsführung möchten wir gerne mit Ihnen teilen:

heute gibt es folgendes zu berichten:

 

Auch für den Monat September haben wir im Geschäftsjahr 2024 Neuigkeiten für Sie.

Manches davon ist organisatorisch, manches davon ist juristisch und manches davon ist – wie schon in früheren Newslettern – einfach bemerkenswert über das „System Grieseler“.

1. Eintragung als Geschäftsführer im Leo 7

Inzwischen liegt die letzte noch ausstehende Vollmacht vor, die nötig war, damit wir – die Adverto 7 UG (haftungsbeschränkt) mit uns, Herren Hartauer und Päffgen – im Fonds Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen werden konnten.

Die Eintragung wird uns in die Lage versetzen, endlich auch von den Banken und insbesondere vom Liquidator der Anlagegesellschaft vollwertig als offizieller Gesprächspartner akzeptiert zu sein. Dann herrscht auch im Fonds Leo 7 die Lage, die in vielen anderen Leonidas-Fonds schon seit langem besteht. Wir werden berichten, was sich dann durch uns dort bewegen lässt.

2. Grieseler und Schamberger in zwei weiteren SNCs als Manager rausgeworfen

In den beiden französischen Betreibergesellschaften „Enfinity PV SNC“ und „Enfinity PV 5 SNC“ (beide gehören dem Fonds Leonidas V) wurden Anfang August Frau Grieseler und Herr Schamberger als Geschäftsführer entlassen. Damit gibt es nur noch ein beschaulich kleines Bollwerk von verbliebenen 5 französischen Betreibergesellschaften, in welchen sich Frau Grieseler und Herr Schamberger gleichsam ans Tor des Geschäftslokals ketten.

3. Weiterer Verdacht unlauteren Treibens: diesmal in der Saint Guillaume SNC

Bereits im Jahr 2022 hat eines der Beiratsmitglieder eines Leonidas-Fonds einen Sachverhalt als höchst auffällig erkannt und hat diesen Sachverhalt mehrfach und nachdrücklich der HTB mitgeteilt und erläutert. Es geht um die Saint Guillaume SNC, die dem Fonds Leonidas V gehört. Indessen blieb die HTB untätig bzw. hat sich offenbar keine Mühe gegeben, die relevanten Zusammenhänge verstehen zu wollen.

Wir allerdings haben uns den Sachverhalt näher angesehen, prüfen ihn und werden Konsequenzen anstrengen. Folgendes können wir auf der Grundlage unserer Ermittlungen mitteilen, und das spricht – wieder einmal – für sich selbst:

a) Ankauf und alsbald verlustbringender Weiterverkauf eines Grundstücks

Ein Landwirt hatte ein bestimmtes Grundstück von knapp 18 Hektar Größe an die Saint Guillaume SNC verpachtet. Auf einem Teil dieses Grundstücks wurden Gewächshäuser errichtet, die wiederum als Betriebsfläche für die PV-Anlage dienen. Leider ging dieser Landwirt in die Insolvenz. Daraufhin hat die Saint Guillaume SNC dieses Grundstück im Jahr 2018 für EUR 92.400 erworben, davon flossen EUR 10.000 nicht an den Verkäufer, sondern an die A&G Vermögensverwaltung GmbH (= Grieseler-Firma). Als Zweck dieser Teilzahlung wurde angegeben: „Erstattung Anzahlung Kauf Grundstück in Lue“:

Das Grundstück war stark verunreinigt bzw. vermüllt. Es musste aufwendig gesäubert werden. Diese Kosten trug die Saint Guillaume SNC, nachdem sie das – eben stark verunreinigte – Grundstück erworben hatte. Die Kosten für Säuberung beliefen sich in Summe auf knapp EUR 100.000. Das ist mehr als der Kaufpreis.

Man mag denken: Ja, das wird ein sicherlich wichtiges Grundstück für die Saint Guillaume SNC gewesen sein, das sie unbedingt haben musste. Und man mag denken: Wenn ein Grundstück direkt nach dem Kauf für einen Betrag, der höher als der Kaufpreis liegt, nutzbar hergerichtet wird, dann ist dieses Grundstück wohl anschließend doppelt so viel wert wie vorher. Sonst wäre die Säuberung verschwendetes Geld, wenn sie nicht den Wert entsprechend erhöht.

Doch in der Welt der Geschäftsfrau Antje Grieseler gelten eigene Gesetzmäßigkeiten. Denn im Jahr 2020 – also bald nach der aufwendigen Säuberung – wurde genau dieses Grundstück für EUR 85.000 an die Renosu SARL verkauft. Mit anderen Worten: Nach deutlicher Aufwertung(!) des Grundstücks wurde es mit einem kleinen Verlust gegenüber dem Ankaufspreis inkl. Nebenkosten weiterveräußert. Damit blieb die Wertsteigerung, die im Säubern liegt, im Weiterveräußerungspreis völlig unberücksichtigt. Wer handelt so?

Keine Überraschung: Alleingesellschafter und zugleich Geschäftsführer der Renosu SARL ist Frau Grieseler. Fazit: Als Geschäftsführer der Saint Guillaume SNC hat Frau Grieseler das Grundstück auf Name und Rechnung der SNC angekauft, reinigen lassen und anschließend an ihre eigene Firma weiterverkauft. Was mag Frau Grieseler denken, wenn sie so etwas tut?

b) Schöne Vergütung für das Ehepaar Grieseler für das Saubermachen

Leider hat es damit nicht sein Bewenden, sondern es geht weiter:

Den Auftrag für das Saubermachen des verunreinigten Grundstücks hat die Saint Guillaume SNC (Geschäftsführer Frau Grieseler) ohne Ausschreibung vergeben an die Leonidas Optima GmbH (= Ehepaar Grieseler). Allerdings hat die Leonidas Optima GmbH selbst nichts getan. Vielmehr trug sich zu:

Wie schon die Mäharbeiten, von denen wir unlängst eindrucksvoll berichten konnten, hat sich die Leonidas Optima GmbH eines Subunternehmers bedient. Er hat hierfür EUR 22.480 abgerechnet. Laut Subunternehmer sei dies eine marktübliche Vergütung. Allerdings hat die Leonidas Optima GmbH dann an die Saint Guillaume einen „tollen“ Betrag für die Leistungen des Subunternehmers weiterberechnet, nämlich knapp EUR 70.000. Das ist mehr als das Dreifache. Ist das redlich? Ob ein solch krasser Aufschlag sogar den Verdacht strafbaren Verhaltens begründet, haben wir einer fachanwaltlichen Prüfung übergeben.

Die „Zwischenmarge“ von EUR 54.520 geht zu Lasten der Anleger. Hätte die Saint Guillaume SNC nicht die Leonidas Optima GmbH zwischengeschaltet, sondern direkt den Subunternehmer beauftragt, wäre keine zusätzliche (zumal krass hohe) Marge abgegriffen worden. Stattdessen hätte dieser Wert im Fonds Leonidas V ausgeschüttet werden können.

Abgesehen davon: Für den Betrag von ca. EUR 70.000 war dann noch nicht einmal alles erledigt. Vielmehr musste die Saint Guillaume SNC zusätzlich EUR 30.000 an die Perrou & Fils SARL für Dienste bezahlen, damit das Grundstück schließlich hergerichtet war (= Kosten insgesamt ca. EUR 100.000; siehe oben a)).

c) Frau Grieseler lässt ihr Grundstück auf Kosten der SNC mähen

Übrigens: Das an die Renosu SARL (= Frau Grieseler) veräußerte Grundstück (siehe oben a)) wird keinesfalls vollständig für den Betrieb der Gewächshäuser bzw. PV-Anlage der Saint Guillaume SNCgenutzt, sondern liegt weitgehend brach. Praktischerweise ließ Frau Grieseler ihr großes Grundstück auf eine Weise mähen, bei der die Rechnung hierfür von der Saint Guillaume SNC bezahlt wird. Das ist gewiss dem Privatvermögen von Frau Grieseler förderlich.

Wir haben in den Geschäftsunterlagen keinen Miet- oder Pachtvertrag gefunden, wonach die Saint Guillaume SNC verantwortlich wäre. Erst recht nicht gefunden haben wir einen Vertrag, wonach es die Pflicht der Saint Guillaume SNC wäre, sich auf eigene Kosten um die Pflege des großen Grieseler-Grundstücks (Fremdeigentum) zu kümmern.

Auf Nachfrage hat uns der Steuerberater der Saint Guillaume SNC bestätigt, dass es keinen solchen Vertrag gibt. Das hat uns nicht überrascht. Denn es wäre unternehmerisch sinnlos, dass die Saint Guillaume SNC das Grundstück anmietet, nachdem sie dieses Grundstück doch gerade veräußert hatte; dann hätte sie es ja einfach behalten können, erst recht wenn sie auf eigene Kosten EUR 100.000 zur Säuberung bezahlt und diesen Wert nicht realisiert hatte (siehe oben).

Wir haben Frau Grieseler darauf angesprochen, dass sie bitte selbst mähen soll und dass es keinen Miet- oder Pachtvertrag gebe. Doch Frau Grieseler hat uns mitgeteilt, dass es – natürlich – einen mündlichen(!) Grundstückspachtvertrag gebe (Laufzeit? Nutzungsziel? Früchte? Vergütung? Unternehmensinteresse? Anlegerschutz? Optionen?). Deshalb hält Frau Grieseler es – natürlich – für zutreffend, dass die Saint Guillaume SNC zugunsten von Frau Grieseler die Grünpflege durchzuführen hatte.

Wir kommentieren all das nicht. Wir nehmen an, dass alle Anleger selbst wissen, wie die Dinge liegen. Wenn es bellt wie ein Hund, riecht wie ein Hund und rennt wie ein Hund, dann ist es typischerweise ein Hund. Katzen wedeln nicht mit dem Schwanz.

4. Kosteneinsparungen durch Verschmelzungen sowie klarere und zeitgemäße rechtliche Organisation durch neue Gesellschaftsverträge

Am 5. und 6. August 2024 wurden in Nürnberg insgesamt zwölf Gesellschafterversammlungen in Präsenz abgehalten.

Dabei wurden in den Leonidas Fonds IV, V, VI, VIII und XIII Änderungen der Gruppenstruktur beschlossen, indem die bisherige Zwischenebene entfernt wurde. Das dient einer deutlichen Kostenersparnis und kommt damit den Anlegern zugute. Über alle Leonidas-Fonds gerechnet können ab nächstem Jahr hierdurch EUR 130.000 jährlich eingespart werden. Für das Jahr 2025 ist geplant, in möglichst allen noch „dreistufig“ strukturierten Leonidas-Fonds dann ebenfalls die Zwischenebene zu entfernen. Damit wird durch uns weiteres Einsparpotenzial zum Wohl der Anleger realisiert.

Außerdem wurden in allen von uns betreuten Leonidas Fonds (IV, V, VI, VII, VIII, X, XI, XII, XIII, XIV, XVII und XVIII) neue Gesellschaftsverträge beschlossen. Es handelt sich jetzt um konsistentere und verständlichere Regelungswerke. Zudem berücksichtigen die neuen Gesellschaftsverträge die seit 1. Januar 2024 geltende Rechtslage nach der Gesetzesreform des Personengesellschaftsrechts. Wir sind zuversichtlich, dass sich die Neufassungen in der Unternehmenspraxis unserer Leonidas-Fonds bewähren werden.

5. Planung von Gesellschafterversammlungen im November

Wahrscheinlich in der ersten Novemberwoche werden Gesellschafterversammlungen stattfinden. Rechtzeitig werden wir die Einberufungen mit den genauen Daten verschicken.

Ein wichtiges Thema dort wird sein, dass wir Ihnen Fondsmodelle und Prognosen erläutern, damit sie wissen, mit welchen Ausschüttungen Sie rechnen können und was deshalb Ihre Beteiligung wert ist.

Sommerliche Grüße von Ihren Geschäftsführern

 

Thomas Hartauer                     Hubertus Päffgen
Geschäftsführer                       Geschäftsführer

 

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